Maic Fasold ist seit Februar 2000 Rechtsanwalt in Hamburg und seit 2001 Partner der Kanzlei.
Vor dem Studium hat Herr Fasold eine Bankausbildung absolviert. Herr Fasold hat das Referendariat unter anderem bei der Handelskammer Hamburg bei der Europäischen Union in Brüssel absolviert.
Er berät mittelständische Unternehmen im Baurecht, Werkvertrags-, Gesellschafts- und Steuerrecht und im Inkasso; Privatpersonen in den Bereichen Familien- und Stiftungs- und Erbrecht, Arbeitsrecht und Bankrecht.
Herr Fasold ist Mitglied des Vorstandes der Wilhelm und Else Steenbeck-Stiftung. Er ist des weiteren Mitglied des Vorstandes der Rudolf und Erika Koch-Stiftung und dadurch Mitglied der Jury für den
Hindemith-Peis der Stiftung Schleswig-Holstein Musikfestival. Herr Fasold ist des weiteren Mitglied des Vorstand der Walter und Käthe Busche-Stiftung, welche sich der Förderung kultureller
Belange widmet.
Im Bereich des Arbeitsrechts ist es aufgrund der Vielzahl von einschlägigen Gesetzen und ausufernden Rechtsprechung oft ratsam, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann nach einer Prüfung des Sachverhalts abschätzen, ob und in welcher Form gehandelt werden sollte. Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlicher Hinsicht zu vertreten und Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und durchzusetzen.
Der Gedanke an den eigenen Todesfall und damit an die Frage, was mit dem Nachlass passieren soll, wird oft verdrängt, obwohl es jeden von uns betrifft. Gerade dieses Verdrängen bereitet den Hinterbliebenen oftmals Unannehmlichkeiten. Da ein Todesfall leider auch überraschend eintreten kann, ist es ratsam, Regelungen über sein Erbe frühestmöglich zu treffen.
- Wenn Sie an einen Regenschirm gedacht haben, regnet es nicht.
Und falls doch, stehen Sie jedenfalls nicht im Regen. -
Entsprechend verhält es sich mit dem Ehevertrag.
Steuerfahndung vor der Haustür – was ist zu tun?