Jeder wurde schon einmal geblitzt oder angehalten. Erhalten Sie dann einen Anhörungsbogen per Post oder werden Sie von der Polizei befragt gilt:
Sobald wir das Haus verlassen, beteiligen wir uns am öffentlichen Verkehr. Das Verkehrsrecht ist daher für den Alltag eines jeden Bürgers von großer praktischer Bedeutung.
Es steht dabei im Zentrum des Verkehrswesens und umfasst eine schlechthin unüberschaubare Vielzahl an Vorschriften.
Aufgrund der Komplexität und Verschiedenheit der zugrundeliegenden Sachverhalte ist eine einheitliche Regelung unmöglich, so dass verschiedenste Vorschiften des Privat-, Straf- und Verwaltungsrechtes einschlägig sind.
Entsprechend umfasst das Verkehrsrecht das Verkehrsprivatrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und als speziellen Unterfall auch das Reiserecht.
Das Verkehrsrecht ist demnach die Gesamtheit aller mit dem Verkehr in Verbindung stehender Rechtsnormen.
Wesentliche Gesetzestexte des Verkehrsrechtes sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeO).
Aufgrund dieser Vielzahl an verkehrsrechtlichen Normen und der Möglichkeit, Betroffener teils drastischer und einschneidender Maßnahmen zu werden, ist es ratsam, mit Hilfe eines Anwaltes einen Überblick auf die Verkehrsrechtslage zu bekommen und auf die rechtlichen Tücken des Verkehrsrechtes reagieren zu können.
Das Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht umfasst all diejenigen Straftatbestände, deren Begehung im konkreten Zusammenhang mit dem Verkehr stehen. Einschlägige Straftatbestände lassen sich dabei im Wesentlichen im Strafgesetzbuch (StGB), darüber hinaus auch im StVG und Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) finden.
Straßenverkehrsdelikte
Die meisten Verkehrsstraftaten ereignen sich im Straßenverkehr, sodass auch der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich der sog. Straßenverkehrsdelikte liegt.
Als gemeinhin bekannte Straßenverkehrsdelikte gelten insoweit die Trunkenheit im Verkehr gem. §316 StGB (im Volksmund auch als „Trunkenheit am Steuer“ bezeichnet) sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gem. §142 StGB (üblicherweise „Fahrerflucht“ genannt). Insbesondere mit Blick auf die Trunkenheit im Verkehr muss festgestellt werden, dass der Staat sehr konsequent und rigoros bei der Sanktionierung dieser Straftat vorgeht und deshalb auch der Anwalt nur dazu raten kann, das Führen eines Kfz in alkoholisiertem Zustand zu unterlassen.
Auch der Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr gem. §315b StGB und die Gefährdung des Straßenverkehrs gem. §315c StGB (die sog. 7 Todsünden des Straßenverkehrs) spielen eine beachtliche Rolle im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.
Neu eingeführtes Straßenverkehrsdelikt ist §315d StGB, der die Ausrichtung, Durchführung sowie die Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen („illegale Autorennen“) unter Strafe stellt. Mit der Einführung des §315d StGB ist nunmehr auch grob verkehrswidriges und rücksichtloses „Rasen“ unter Strafe gestellt. Besonderheit des §315d I StGB ist dabei, dass dieser entgegen der Systematik der Straßenverkehrsdelikte als reines Tätigkeitsdelikt konzipiert ist, d.h., dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht erforderlich ist, um eine Strafbarkeit nach diesem Delikt zu bejahen.
Zwei weitere „Klassiker“ der Straßenverkehrsdelikte sind §21 StVG, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft, sowie §22 StVG, der diverse Formen des Kennzeichenmissbrauchs unter Strafe stellt. Nennenswert ist schließlich noch §6 PflVersG, wonach das Führen eines Fahrzeuges ohne entsprechende Haftpflichtversicherung unerlaubt ist.
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass Straßenverkehrsdelikte häufig unterschätzt werden. Doch sind diese keine Kavaliersdelikte, sondern können mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert werden. Die Hinzuziehung eines Anwaltes ist daher geboten, um im Falle einer Strafverfolgung optimal gewappnet zu sein und eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht bildet den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen des gesamten Verkehrsrechtes. Es geht hierbei im Wesentlichen um behördliche Strafmaßnahmen als Folge von Verkehrsverstößen. Beispielhaft zu nennen sind insoweit Bußgeldbescheide, Eintragungen in das Flensburger Fahreignungsregister sowie etwaige Fahrverbote.
Im nachfolgenden soll eine Darstellung der relevantesten Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie der mit ihnen verbunden Strafmaßnahmen und einer Einschätzung erfolgen, ob die Erhebung eines Einspruches sinnvoll ist.
Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit ist die mit weitem Abstand häufigste Ursache für Bußgelder und Fahrverbote.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide schon deswegen lohnt, weil besonders viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind.
Sind Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden? Dann können Sie sich hier einen Überblick über die Bußgeldtabelle und die zu erwartenden Konsequenzen verschaffen:
a) Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Zu schnell |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h |
15 € |
– |
– |
11-15 km/h |
25 € |
– |
– |
16-20 km/h |
35 € |
– |
– |
21-25 km/h |
80 € |
1 |
– |
26-30 km/h |
100 € |
1 |
(Im Wiederholungsfall) |
31-40 km/h |
160 € |
2 |
1 Monat |
41-50 km/h |
200 € |
2 |
1 Monat |
51-60 km/h |
280 € |
2 |
2 Monate |
61-70 km/h |
480 € |
2 |
3 Monate |
über 70 km/h |
680 € |
2 |
3 Monate |
Hinweis:
Bei Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften werden von der gemessenen Geschwindigkeit 3 km/h als Toleranz in Abzug gebracht.
Bußgelder werden für Geschwindigkeiten nach Abzug der Toleranz ermittelt.
Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden (“Beharrliche Verletzung der
Pflichten”).
b) Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnell |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h |
10 € |
– |
– |
11-15 km/h |
20 € |
– |
– |
16-20 km/h |
30 € |
– |
– |
21-25 km/h |
70 € |
1 |
– |
26-30 km/h |
80 € |
1 |
(Im Wiederholungsfall) |
31-40 km/h |
120 € |
1 |
(Im Wiederholungsfall) |
41-50 km/h |
160 € |
2 |
1 Monat |
51-60 km/h |
240 € |
2 |
1 Monat |
61-70 km/h |
440 € |
2 |
2 Monate |
über 70 km/h |
600 € |
2 |
3 Monate |
Hinweis:
Bei Verstößen außerhalb geschlossener Ortschaften werden von der gemessenen Geschwindigkeit 3% als Toleranz in Abzug gebracht, bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen. Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden (“Beharrliche Verletzung der Pflichten”).
Beachte:
Das Ausmaß der Bestrafung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits ist die Unterscheidung zwischen inner- und außerorts zu beachten. Ferner spielt es eine Rolle, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden. Bei überhöhten Geschwindigkeiten in spezifischen Verkehrssituationen sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer drohen empfindliche Strafen. Schließlich ist auch von Bedeutung, ob Sie Wiederholungstäter sind.
Haben Sie eine rote Ampel überfahren und sind dabei geblitzt worden? In der nachfolgenden Tabelle können Sie überprüfen, welche Strafen Ihnen drohen könnten.
Verstoß |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Rote Ampel überfahren |
90 € |
1 |
– |
Rote Ampel überfahren die schon länger als 1 Sekunde rot war |
200 € |
2 |
1 Monat |
Rote Ampel überfahren mit Sachbeschädigung |
200 € |
1 |
1 Monat |
Rote Ampel überfahren mit Gefährdung |
240 € |
2 |
1 Monat |
Rote Ampel überfahren die schon länger als 1 Sekunde rot war mit Gefährdung |
320 € |
2 |
1 Monat |
Rote Ampel überfahren die schon länger als 1 Sekunde rot war mit Sachbeschädigung |
360 € |
2 |
1 Monat |
Rote Ampel (mit Grünpfeil nach rechts) ohne anhalten überfahren um rechts abzubiegen. |
70 € |
1 |
– |
Beachte:
Wie sich der Bußgeldtabelle entnehmen lässt, kommt es bei Rotlichtverstößen in erster Linie darauf an, wie lange die Ampel bereits rot gewesen sein soll und ob der Rotlichtverstoß mit einer Gefährdung oder einer Sachbeschädigung einherging. Hieran entscheidet sich, ob Fahrverbote verhängt werden.
Abstand nicht eingehalten, gedrängelt oder zu dicht aufgefahren?
Abstand |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes |
100 € |
1 |
– |
4/10 des halben Tachowertes |
180 € |
1 |
– |
3/10 des halben Tachowertes |
240 € |
1 |
1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes |
320 € |
1 |
2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes |
400 € |
1 |
3 Monate |
Abstand |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes |
75 € |
1 |
– |
4/10 des halben Tachowertes |
100 € |
1 |
– |
3/10 des halben Tachowertes |
160 € |
1 |
1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes |
240 € |
1 |
2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes |
320 € |
1 |
3 Monate |
Abstand |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes |
75 € |
1 |
– |
4/10 des halben Tachowertes |
100 € |
1 |
– |
3/10 des halben Tachowertes |
160 € |
1 |
– |
2/10 des halben Tachowertes |
240 € |
1 |
– |
1/10 des halben Tachowertes |
320 € |
1 |
– |
Beachte:
Im Regelfall finden Abstandskontrollen nur auf Autobahnen statt und werden per Video aufgezeichnet. Die verhängten Bußgelder sowie Fahrverbote sind vergleichsweise „streng“. Auf der anderen Seite sind bei Abstandsverstößen jedoch auch die Verteidigungsmöglichkeiten sehr gut.
Was passiert, wenn ich im Überholverbot trotzdem überholt habe?
Verstoß |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Überholen im Überholverbot |
80 € |
1 |
– |
Überholen im Überholverbot mit mit Behinderung des Gegenverkehrs oder bei unklarer Verkehrslage |
250 € |
2 |
– |
Überholen im Überholverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
250 € |
2 |
1 Monat |
Rechts Überholen ausserorts mit Sachbeschädigung |
145 € |
1 |
– |
Rechts Überholen ausserorts |
100 € |
1 |
– |
Rechts Überholen innerorts mit Sachbeschädigung |
35 € |
– |
– |
Rechts Überholen innerorts |
30 € |
– |
– |
Beim Überholen Verkehrszeichen nicht beachtet |
150 € |
– |
– |
Beim Überholen Verkehrszeichen nicht beachtet mit Gefährdung |
250 € |
2 |
1 Monat |
Beim Überholen Verkehrszeichen nicht beachtet mit Sachbeschädigung |
300 € |
2 |
1 Monat |
Überholen und Missachtung der Fahrstreifenbegrenzung oder die vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt |
150 € |
1 |
– |
Verstoß |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Überholt und Sicherheitsabstand zum anderen Fahrzeug nicht eingehalten |
10 € |
– |
– |
Überholt und Sicherheitsabstand zum anderen Fahrzeug nicht eingehalten und behinderten andere Verkehrsteilnehmer dadurch |
20 € |
– |
– |
Überholt und Sicherheitsabstand zum anderen Fahrzeug nicht eingehalten und gefährdeten andere Verkehrsteilnehmer dadurch |
30 € |
– |
– |
c) Überholverstoß mit Gegenverkehr
Verstoß |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Überholt und damit unwissentlich den Gegenverkehr behindert |
100 € |
1 |
– |
Überholt und damit unwissentlich den Gegenverkehr gefährdet |
100 € |
1 |
– |
Überholt und damit unwissentlich deinen Unfall verursacht |
145 € |
1 |
– |
Überholt im Überholverbot und damit unwissentlich den Gegenverkehr behindert |
150 € |
1 |
– |
Überholt im Überholverbot und damit unwissentlich den Gegenverkehr gefährdet |
250 € |
1 |
2 Monate |
Überholt im Überholverbot und damit unwissentlich deinen Unfall verursacht |
200 € |
2 |
1 Monat |
Beachte:
Überholen im Überholverbot oder gefährliches Überholen zählen zu den meisten Überholverstößen. Es entstehen immer wieder schwere Unfälle aufgrund von Fehlverhalten beim Überholen.
Handy am Steuer, das wird teuer? Haben Sie wieder mal beim Autofahren telefoniert und sind dabei geblitzt worden?
Tatvorwurf |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Als Fahrer Handy / Smartphone am Steuer benutzt |
60 € |
1 |
– |
Als Fahrradfahrer Handy / Smartphone beim fahren benutzt |
25 € |
– |
– |
Beachte:
Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einer Eintragung in das Verkehrseignungsregister in Flensburg rechnen. Dies erscheint auf den ersten Blick unverhältnismäßig, trägt jedoch dem Umstand Rechnung, dass immer mehr Verkehrsunfälle auf handybedingter Unachtsamkeit beruhen.
Betrunken oder unter Einfluss von Drogen gefahren? Ein kleiner Rat vom Anwalt: Lassen Sie es bleiben. Der Staat zumindest kennt hier kein Pardon und bittet ordentlich zur Kasse. Und Fahrverbote gibt es obendrauf auch noch. Im schlimmsten Fall drohen sogar Freiheitsstrafen. Die Grenzen zum Strafrecht sind hier fließend.
a) Alkohol am Steuer
Alkoholgehalt & Häufigkeit |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Blutalkoholwert mehr als 0.5 Promille (beim ersten Mal) |
500 € |
2 |
1 Monat |
Blutalkoholwert mehr als 0.5 Promille (beim zweiten Mal) |
1000 € |
2 |
3 Monate |
Blutalkoholwert mehr als 0.5 Promille (beim dritten Mal oder mehr) |
1500 € |
2 |
3 Monate |
Blutalkoholwert mehr als 1.1 Promille |
ungewiss |
ungewiss |
Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
b) Drogen am Steuer
Zu schnell |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Führung eines Kraftfahrzeugs / Auto unter Drogen (beim ersten Mal)) |
500 € |
2 |
1 Monat |
Führung eines Kraftfahrzeugs / Auto unter Drogen (beim zweiten Mal) |
1000 € |
2 |
3 Monate |
Führung eines Kraftfahrzeugs / Auto unter Drogen (beim dritten Mal oder mehr) |
1500 € |
2 |
3 Monate |
Das Verkehrsverwaltungsrecht regelt vor allem die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, die Erteilung eines Fahrverbotes, die Anordnung von medizinisch-psychologisch Untersuchungen (MPU) sowie das dem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren nachgelagerte Verfahren zur Auflage des Führens eines Fahrtenbuches.
Themen wie Fahreignung, MPU-Begutachtung, Fahrtenbuch, Punktesystem, Verkehrszentralregister bis hin zu Abschleppmaßnahmen markieren das Beratungsspektrum.
1. Medizinisch-psychologische Untersuchung
Alkohol oder Drogen am Steuer, wiederholt zu schnell unterwegs: Wer Zweifel an seiner Fahreignung aufkommen lässt, muss zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) – im Volksmund gerne auch als „Idiotentest“ bezeichnet. Was passiert bei der MPU und wie kann man sich vorbereiten?
Mit der MPU soll festgestellt werden, dass ein auffällig gewordener Fahrer in Zukunft keine Gefahr mehr für sich und andere im Straßenverkehr darstellt.
Gründe für MPU:
Der häufigste Grund für eine MPU ist Alkohol am Steuer: Ab 1,1 Promille folgt die Aufforderung von der Führerscheinstelle zur Teilnahme an der MPU. Alkohol am Steuer macht die Hälfte aller MPU-Fälle aus. Wer einmal oder wiederholt bei einer Trunkenheitsfahrt auffällt oder gar in einen Unfall verwickelt ist, muss überzeugen, dass er in Zukunft das Fahren vom Trinken trennt.
Bei illegalen Drogen reichen schon Hinweise auf den Konsum für eine MPU.
Doch auch wer wiederholt zu schnell fährt, dessen Fahreignung steht ebenfalls in Zweifel.
Inhalt der MPU:
Zur Untersuchung gehören ein medizinischer Check und ein Reaktionstest. Außerdem gibt es ein ausführliches Gespräch mit einem Psychologen. Diese sollen feststellen, ob man über sein Fehlverhalten ernsthaft nachgedacht hat und ob es wirklich der Vergangenheit angehört.
Vorbereitung auf MPU:
Die Fragen der MPU führen tief in die eigene Persönlichkeit. Es ist nicht sinnvoll, mutmaßlich erwünschte Antworten auswendig zu lernen. Gutachter wollen sehen, dass der auffällig gewordene Fahrer sein Fehlverhalten wirklich verstanden hat und sein Verhalten tatsächlich ändern wird. Hilfreich ist insofern ein MPU-Vorbereitungskurs. Bei diesem werden die gleichen Fragen durchgespielt wie später, aber ohne den Druck des Ernstfalls. Die Trainer der Vorbereitungskurse sollten studierte Psychologen mit einer entsprechenden Zusatzausbildung sein. Unseriöse Anbieter erkennt man daran, dass sie unhaltbare Versprechungen wie „100-Prozent-Chance“ und „Geld-zurück-Garantie“ machen.
Kosten:
Um ein MPU-Gutachten muss sich der Fahrer selbst kümmern: Aus der Liste der anerkannten Organisationen sucht man einen Träger in seiner Nähe und meldet sich dort an. Die Untersuchung kostet zwischen 200 und 400 Euro – je nachdem, ob es um Alkohol-, Drogen- oder andere Auffälligkeiten geht. Empfehlenswert ist es, einen Vorbereitungskurs bei weiteren Anbietern zu besuchen, um sich bereits im Vorfeld der MPU mit der persönlichen Problematik (Alkohol, Drogen, etc.) auseinanderzusetzen.
Mit Hilfe eines Anwaltes kann versucht werden, die Anordnung einer MPU von Seiten der Führerscheinstelle anzugreifen. Andernfalls ist auch möglich, die Durchführung und das Ergebnis einer MPU als solche zu überprüfen und gegebenenfalls anzufechten.
Auch das Zollrecht ist dem Verkehrsverwaltungsrecht zuzuordnen. In Deutschland gilt im Wesentlichen das Europäische Zollrecht. Das Zollrecht normiert rechtliche Pflichten, die bei der Durchführung von Importen und Exporten von Waren beachtet werden müssen. Insb. für Import- und Exportunternehmen spielt die rechtssichere Zollabwicklung eine gewichtige Rolle. Doch auch Privatpersonen treten mit dem Zollrecht in Berührung. Bereits das zollrechtlich nicht ordnungsgemäß angemeldete „Urlaubsmitbringsel“ kann zur bösen Überraschung werden und ein Straf- oder Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Unmittelbar nach Einleitung eines Verkehrsverwaltungs- oder Zollstrafverfahrens ist es daher ratsam, einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Nur der Rechtsanwalt kann auf Augenhöhe mit den Behörden verhandeln und hat weitreichende Einsichtsrechte schon während des Verfahrens. So kann der Rechtsanwalt u. a. die Einsichtnahme in die Verfahrensakte verlangen und dadurch den zugrunde gelegten Sachverhalt sowie die von der Behörde bevorzugte Rechtsfolge frühzeitig erkennen.
Das Verkehrsprivatrecht erfasst im Wesentlichen das Verkehrshaftungs- und vertragsrecht.
Verkehrshaftungsrecht
Zentraler Anwendungsbereich des Verkehrshaftungsrechts sind Verkehrsunfälle bzw. alle Unfälle, die im Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs stehen und die sich daraus ergebenden Schadensersatzfragen.
Die Haftung des Schädigenden kann dabei in eine Verschuldens- und eine Gefährdungshaftung unterteilt werden.
Des Weiteren sieht das Schadensersatzrecht des BGB unter gewissen Umständen eine sogenannte Haftungszurechnung vor. Dies gilt insbesondere bei der Unfallverursachung durch Kinder oder sog. Verrichtungsgehilfen.
Da die Haftung nach den §§823ff. BGB an ein Verschulden anknüpft, ist eine Ausgleichspflicht der Schäden des Geschädigten hiernach in unbegrenzter Höhe möglich.
Auch als eine Verschuldenshaftung konzipiert ist die Fahrerhaftung des StVG. Das Verschulden des den Unfall verursachenden Fahrzeugfahrers wird hier im Gegensatz zu den §§823 aber widerleglich vermutet, d.h., dass die Beweislast beim Fahrer liegt.
Hiernach kommt eine Haftung für Schäden auch ohne das Vorliegen eines Verschuldens in Betracht, wenn die Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden sind.
Aus dem StVG ergibt sich für den Geschädigten eines Verkehrsunfalles dabei ein verschuldensunabhängiger Anspruch gegen den Halter des Kraftfahrzeuges.
Als Ausgleich zur verschuldensunabhängigen Haftung sieht das StVG eine Begrenzung der Haftungshöhe vor.
Aus dem Versicherungsvertragsgesetz folgt schließlich auch die Möglichkeit des Geschädigten, Schadensersatzansprüche direkt gegen die gegnerische Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung geltend zu machen. Dies kann insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn der Geschädigte während der Zeit einer Kfz-Reparatur auf einen Ersatzwagen angewiesen ist. Hierbei ist Vorsicht geboten, da der gegnerische Versicherer nicht in unbeschränktem Ausmaße zum Ausgleich verpflichtet ist. Einerseits verlangen die Versicherer einen entsprechenden Nachweis der durchgeführten Reparatur, der durch Vorlage einer Rechnung zu führen ist. Anderseits ist bei der Anmietung eines Mietwagens darauf zu achten, aus welcher Fahrzeugklasse dieser auszuwählen ist.
Beachte:
Grundsätzlich gilt, dass die gegnerische Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung die Kosten des Anwaltes des Geschädigten zu übernehmen hat.
Verkehrsvertragsrecht
Das Verkehrsvertragsrecht spielt insbesondere im Zusammenhang mit dem Kauf, der Finanzierung und der Reparatur von Kraftfahrzeugen eine Rolle. Neben den allgemeinen Vorschriften des Schuld-, Kauf- und Werkvertragsrechtes des BGB kommen einige verkehrsrechtliche Besonderheiten zur Anwendung. Im Wesentlichen geht es demnach um die Rechte eines Käufers, dem ein mangelhaftes Kfz verkauft wurde.
So können neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen des Käufers eines mangelhaften Neuwagens gegen den Vertragshändler auch Ansprüche gegen den Hersteller des Fahrzeuges selbst aus einer eigenständigen Herstellergarantie in Betracht kommen. Dies ist insofern von Vorteil ist, als der Käufer hier nicht beweisen muss, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Autos vorgelegen hat. Des Weiteren kann der Hersteller eines fehlerhaften Fahrzeuges über das Produkthaftungsgesetz haftbar gemacht werden.
Reiserecht
Ein spezieller Unterfall des Verkehrsvertragsrechtes ist das Reiserecht. Im Zentrum der reiserechtlichen Tätigkeit eines Anwaltes steht dabei das Flugreiserecht, das sich mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen im Falle von Flugverspätungen-, Stornierungen- und Umbuchungen beschäftigt. Hier befinden sich die Fluggesellschaften zumeist in einer übermächtigen Stellung gegenüber dem Fluggast. Insbesondere Billigfluggesellschaften zögern die Zahlung von berechtigten Schadensersatzansprüchen weit hinaus oder unterlassen diese vollständig. Zumeist ist hier nur der Anwalt in der Lage, der zahlungspflichtigen Fluggesellschaft den erforderlichen Druck zu machen.
Auch das Urlaubsrecht ist Teil der reiserechtlichen Tätigkeit eines Anwaltes. Es kommt zur Anwendung, wenn sich während des Urlaubes etwaige Mängel zeigen und der Urlaub z.B. als Pauschalreise über ein Reisebüro oder mit einem Reiseveranstalter gebucht wurde. Unannehmlichkeiten während des wohl verdienten Urlaubes sind sicherlich ärgerlich. Der Anwalt kann Ihnen helfen, ihren Schaden zu minimieren und eine prompte Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Reiseveranstalter zu bewirken.