Maic Fasold

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Abgasskandal

 

Rechtzeitig handeln und Rechte geltend machen!

 

Manipulation der Abgaswerte

 

Der Abgasskandal: Der wohl größte Industrieskandal der jüngeren deutschen Geschichte. In vielen Fahrzeugen wurde eine Software zur Manipulation der Abgaswerte eingesetzt. Fast alle Diesel stoßen bei realen Fahrbedingungen ein Vielfaches des Grenzwertes aus, der auf dem Prüfstand offiziell eingehalten und Ihnen als Käufer versprochen wurde. Jüngst wurde die großflächige Manipulation auch im Hause der Porsche AG bekannt und an die Öffentlichkeit gebracht. Von einem Software- Update ist nach derzeitigem Kenntnisstand nur abzuraten, da dieses nach nahezu einhelligen Expertenmeinungen Folgeprobleme verursacht, beziehungsweise verursachen wird.

 

 

Prüfen Sie, ob Ihr Auto betroffen ist !

 

Insgesamt sind Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Porsche, Audi, Seat, Skoda und Mercedes Benz betroffen. Ermittlungen gegen weitere Hersteller sind schon in vollem Gange.

Es sind insbesondere Fahrzeuge betroffen, welche dem VW- Konzern angehören und welche einen sogenannten „EA 189 Motor“ verbaut haben. Dieser ist zumeist in TDI- Modellen von VW, Porsche, Audi, Seat und Skoda verbaut, welche einen Hubraum bis 2.0 Liter aufweisen:

  • Audi (A1, A3, A4, A6, Q5, Audi TT)
  • Porsche (Macan)
  • VW (Golf, Polo, Sharan, Touran, Scirocco, Beetle, Tiguan, Caddy, Passat, Eos, T 5 Multivan, Transporter)
  • Seat (Ibiza, Leon, Altea, Alhambra)
  • Skoda (Yeti, Fabia, Octavia, Rapid, Superb, Roomster)

 

Auch die Nachfolgemotoren vom Typ „EA 288“ sind wahrscheinlich manipuliert worden.

Aber auch die 3.0 Liter TDI- Fahrzeuge sind betroffen. Diese Motoren wurden beispielsweise verbaut in folgenden Modellen:
 

  • Porsche Cayenne S 3.0 diesel
  • Audi A 5 3.0 TDI
  • Audi A 6 3.0 TDI
  • Audi Q 5 3.0 TDI
  • Audi Q 7 3.0 TDI
  • VW Touareg 3.0 TDI
  • VW Phaeton 3.0 TDI
  • VW Amarok 3.0 TDI
     

Es steht auch fest, dass Fahrzeuge von Mercedes Benz mit dem Motorentyp "OM 642" und "OM 651" betroffen sind. Dieser wurde in den meisten Mercedesmodellen auch eingesetzt.

Letztlich sollten aber alle Käufer von Dieselfahrzeugen ab dem Baujahr 2006 ihre Rechte prüfen lassen.

 

 

Die Tendenz der Gerichte geht eindeutig zu Gunsten der Käufer

 

Der sogenannte „Dieselgipfel“ zeigte nur noch mehr, dass das Vorgehen der systemrelevanten Automobilindustrie auf politischer Ebene höchst zögerlich und unzureichend sanktioniert wird. Anders verhält es sich insbesondere in jüngsten und maßgeblichen Entscheidungen vor Gericht! Zahlreiche Gerichte deutschlandweit haben dem jeweiligen Kläger umfassend Recht zugesprochen, wie es beispielsweise die folgenden Urteile und Beschlüsse zeigen:

 

  • Landgericht München I, Urteil vom 14.04.2016, Az. 23 O 2303 3/15
  • Landgericht Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016, Az. 4 O 3/16
  • Landgericht Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, Az. 16 O 790/16
  • Landgericht Krefeld, Urteile vom 14.09.2016, Az. 2 O 72/16 und 2 O 83/16
  • Landgericht Essen, Urteil vom 16.09.2016, Az. 16 O 165/16
  • Landgericht Dortmund, Urteil vom 29.09.2016, Az. 25 O 49/16
  • Landgericht München I, Urteil vom 29.9.2016, Az. 41 O 14374/16
  • Landgericht Bonn, Urteil vom 07.10.2016, Az. 15 O 41/16
  • Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12.10.2016, Az. 4 O 202/16
  • Landgericht Hagen, Urteil vom 18.10.2016, Az. 3 O 66/16
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2016, Az. 2-23 O 149/16
  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 20.10.2016, Az 7 O 68/16
  • Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, Az. 12 O 1482/16
  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 16.11.2016, Az. 301 O 96/16
  • Landgericht Regensburg, Urteil vom 21.11.2016, Az. 6 O 409/16
  • Landgericht Aachen, Urteil vom 06.12.2016, Az. 10 O 146/16
  • Landgericht Krefeld, Urteil vom 6.12.2016, Az. 3 O 63/16
  • Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016, Az. 6 O 58/16
  • Landgericht Potsdam, Urteil vom 4.1.2017, Az. 6 O 211/16
  • Landgericht Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, Az. 7 O 967/16
  • Landgericht Bückeburg, Urteil vom 11.1.2017, Az. 2 O 49/16
  • Landgericht Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16
  • Landgericht Paderborn, Urteil vom 15.2.2017, Az. 4 O 231/16
  • Landgericht Köln, Urteil vom 2.3.2017, Az. O 317/16
  • Landgericht Stralsund, Urteil vom 10.3.2017 Az. 4 O 396/16
  • Landgericht Hagen, Urteil vom 16.3.2017, Az. 4 O 93/16
  • Landgericht Offenburg, Urteil vom 21.3.2017, Az. 3 O 77/16
  • Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2017, Az. 4 O 118/16
  • Oberlandesgericht München, Urteil vom 23. März 2017, Az. 3 U 4316/16
  • Landgericht Arnsberg, Urteile vom 24.3.2017, Az. I-2 O 224/16, I-2 O 254/16, I-2 O 375/16, I-2 O 215/16 und I-2 O 234/16
  • Landgericht Würzburg, Urteil vom 28.03.2017, Az.72 O 1089/16
  • Landgericht Kempten, Urteil vom 29.03.2017, Az. 13 O 808/16
  • Landgericht Kleve, Urteil vom 31.3.2017, Az. 3 O 252/16
  • Landgericht Braunschweig, Urteil vom 25.04.2017, Az. 11 O 4/17
  • Landgericht Nürnberg-Fürth, 7 Urteile vom 27.4.2017
  • Landgericht Trier vom 8.6.2017, Az. 5 O 298/16
  • Landgericht Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 25/17
  • Landgericht Magdeburg vom 15.6.2017, Az. 9 O 1498/16
  • Landgericht Oldenburg vom 29.6.2017, Az. 9 O 2083/16
  • Landgericht Stuttgart vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16
  • Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 30.06.2017, Az. 7 W 26/16
  • Landgericht Heilbronn, Urteil vom 15.08.2017, Az 9 0 111/16

 

 

Setzen Sie als Betroffener mit unserer Hilfe Ihre Rechte durch!

 

Nehmen Sie unsere Erfahrung in Anspruch und setzen Sie Ihre Rechte durch. Die Karten im Abgasskandal standen für Käufer noch nie so gut wie momentan!

Die Manipulation stellt einen Mangel im Sinne des § 434 BGB an Ihrem Fahrzeug dar.

Dies löst Gewährleistungsansprüche nach § 437 BGB aus. Wir helfen Ihnen dabei diese Ansprüche geltend zu machen.

Insbesondere kommt dabei in Betracht:

 

Nachbesserung: Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeuges aus der gleichen Serie

Haben Sie ein Neufahrzeug gekauft, so halten es einige Gerichte für möglich, dass der Käufer eines Neufahrzeuges im Rahmen seines Anspruches auf Nachbesserung die Lieferung eines fabrikneuen Fahrzeuges aus der gleichen produzierten Serie verlangen kann. Da jedoch nicht sicher ist, ob diese Fahrzeuge nicht auch ihrerseits vom Abgasskandal betroffen sind, bedarf es bei dieser Möglichkeit einer genauen Abwägung, ob nicht die sogleich dargestellte zweite Möglichkeit die bessere wäre. Dies ist nach unserer Auffassung regelmäßig der Fall.
 

Rücktritt: Rückabwicklung des Kaufvertrages

Wir erklären für Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies stellt eine sinnvolle und gute Lösung für Sie dar, da Sie Im Rahmen der Rückabwicklung den Kaufpreis zurückerhalten und selber neben der Rückgabe des Fahrzeuges lediglich eine moderate Nutzungsentschädigung zahlen müssen, die sich nach den gefahrenen Kilometern richtet.
 

Minderung des Kaufpreises

Sollten Sie Ihr Fahrzeug behalten und nicht zurücktreten wollen, so können sie den Kaufpreis mindern. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Ihr Fahrzeug als ein solches, welches vom Abgasskandal betroffen ist, einen am Markt zu beobachtenden Wertverlust aufweist (sogenannter merkantiler Minderwert).
 

Dabei helfen wir Ihnen auch Ihre Rechte einzuklagen. Insbesondere in den letzten Monaten sind, wie dargestellt, viele Gerichtsentscheide ergangen, welche dem Autokäufer vollumfänglich Recht gaben. Eine Klage hat in der Regel große Aussicht auf Erfolg!

Zögern Sie daher auch im Hinblick auf die Verjährungsfristen nicht uns zu kontaktieren. VW beispielsweise setzt aktuell auf den Faktor Zeit und darauf, dass die Ansprüche der Käufer verjähren. Der Konzern verzichtet bei Urteilen auf Rechtsmittel und setzt außerdem auf Vergleiche, um so ein medienwirksames Urteil des Bundesgerichtshofes zu vermeiden, welches den Verbrauchern vor Augen führen würde, dass eine Klage sich lohnt.

 

 

 

 

Wir empfehlen Ihnen nicht zu lange zu warten und uns zu kontaktieren.
Gerne erörtern wir mit Ihnen in einer kostenlosen telefonischen Erstberatung Ihren Fall
und besprechen mit Ihnen die Erfolgschancen.

 

Füllen Sie zu diesem Zweck die Kontaktanfrage aus.
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden

 

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