Der Abgasskandal: Der wohl größte Industrieskandal der jüngeren deutschen Geschichte. In vielen Fahrzeugen wurde eine Software zur Manipulation der Abgaswerte eingesetzt. Fast alle Diesel stoßen bei realen Fahrbedingungen ein Vielfaches des Grenzwertes aus, der auf dem Prüfstand offiziell eingehalten und Ihnen als Käufer versprochen wurde. Jüngst wurde die großflächige Manipulation auch im Hause der Porsche AG bekannt und an die Öffentlichkeit gebracht. Von einem Software- Update ist nach derzeitigem Kenntnisstand nur abzuraten, da dieses nach nahezu einhelligen Expertenmeinungen Folgeprobleme verursacht, beziehungsweise verursachen wird.
Insgesamt sind Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Porsche, Audi, Seat, Skoda und Mercedes Benz betroffen. Ermittlungen gegen weitere Hersteller sind schon in vollem Gange.
Es sind insbesondere Fahrzeuge betroffen, welche dem VW- Konzern angehören und welche einen sogenannten „EA 189 Motor“ verbaut haben. Dieser ist zumeist in TDI- Modellen von VW, Porsche, Audi, Seat und Skoda verbaut, welche einen Hubraum bis 2.0 Liter aufweisen:
Auch die Nachfolgemotoren vom Typ „EA 288“ sind wahrscheinlich manipuliert worden.
Aber auch die 3.0 Liter TDI- Fahrzeuge sind betroffen. Diese Motoren wurden beispielsweise verbaut in folgenden Modellen:
Es steht auch fest, dass Fahrzeuge von Mercedes Benz mit dem Motorentyp "OM 642" und "OM 651" betroffen sind. Dieser wurde in den meisten Mercedesmodellen auch eingesetzt.
Letztlich sollten aber alle Käufer von Dieselfahrzeugen ab dem Baujahr 2006 ihre Rechte prüfen lassen.
Der sogenannte „Dieselgipfel“ zeigte nur noch mehr, dass das Vorgehen der systemrelevanten Automobilindustrie auf politischer Ebene höchst zögerlich und unzureichend sanktioniert wird. Anders verhält es sich insbesondere in jüngsten und maßgeblichen Entscheidungen vor Gericht! Zahlreiche Gerichte deutschlandweit haben dem jeweiligen Kläger umfassend Recht zugesprochen, wie es beispielsweise die folgenden Urteile und Beschlüsse zeigen:
Nehmen Sie unsere Erfahrung in Anspruch und setzen Sie Ihre Rechte durch. Die Karten im Abgasskandal standen für Käufer noch nie so gut wie momentan!
Die Manipulation stellt einen Mangel im Sinne des § 434 BGB an Ihrem Fahrzeug dar.
Dies löst Gewährleistungsansprüche nach § 437 BGB aus. Wir helfen Ihnen dabei diese Ansprüche geltend zu machen.
Insbesondere kommt dabei in Betracht:
Haben Sie ein Neufahrzeug gekauft, so halten es einige Gerichte für möglich, dass der Käufer eines Neufahrzeuges im Rahmen seines Anspruches auf Nachbesserung die Lieferung eines fabrikneuen
Fahrzeuges aus der gleichen produzierten Serie verlangen kann. Da jedoch nicht sicher ist, ob diese Fahrzeuge nicht auch ihrerseits vom Abgasskandal betroffen sind, bedarf es bei dieser Möglichkeit
einer genauen Abwägung, ob nicht die sogleich dargestellte zweite Möglichkeit die bessere wäre. Dies ist nach unserer Auffassung regelmäßig der Fall.
Wir erklären für Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies stellt eine sinnvolle und gute Lösung für Sie dar, da Sie Im Rahmen der Rückabwicklung den Kaufpreis zurückerhalten und selber neben der
Rückgabe des Fahrzeuges lediglich eine moderate Nutzungsentschädigung zahlen müssen, die sich nach den gefahrenen Kilometern richtet.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug behalten und nicht zurücktreten wollen, so können sie den Kaufpreis mindern. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Ihr Fahrzeug als ein solches, welches vom
Abgasskandal betroffen ist, einen am Markt zu beobachtenden Wertverlust aufweist (sogenannter merkantiler Minderwert).
Dabei helfen wir Ihnen auch Ihre Rechte einzuklagen. Insbesondere in den letzten Monaten sind, wie dargestellt, viele Gerichtsentscheide ergangen, welche dem Autokäufer vollumfänglich Recht gaben. Eine Klage hat in der Regel große Aussicht auf Erfolg!
Zögern Sie daher auch im Hinblick auf die Verjährungsfristen nicht uns zu kontaktieren. VW beispielsweise setzt aktuell auf den Faktor Zeit und darauf, dass die Ansprüche der Käufer verjähren. Der Konzern verzichtet bei Urteilen auf Rechtsmittel und setzt außerdem auf Vergleiche, um so ein medienwirksames Urteil des Bundesgerichtshofes zu vermeiden, welches den Verbrauchern vor Augen führen würde, dass eine Klage sich lohnt.